Krankenversicherung und Beihilfe für Beamte
Grundsätzlich besteht für Beamte keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Das bedeutet, ein Beamter kann frei entscheiden, ob er Mitglied einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung
werden möchte. Erkrankt ein Beamter, hat er zunächst Anspruch auf die sogenannte Beihilfe durch seinen Dienstherren.
Die Höhe der Beihilfe hängt dabei von unterschiedlichen Faktoren ab, zu denen beispielsweise der Dienstherr selbst,
die Anzahl der Dienstjahre sowie der Familienstand des Beamten gehören. Entstehen im Krankheitsfall höhere Kosten
als durch die Beihilfe abgedeckt sind, muss der Beamte diese Differenz prinzipiell aus eigener Tasche bezahlen.
Die PKV
bietet in den meisten Fällen spezielle Tarife von
Versicherungen
für Beamte an, die als sogenannte
Teilversicherung oder Beihilfetarife bezeichnet werden. Durch diese Tarife sind die Krankheitskosten dann in vollem Umfang
abgedeckt und da der Anspruch auf Beihilfe auch im Ruhestand erhalten bleibt, erweist sich die private Krankenversicherung
vielfach als günstige Möglichkeit. Zudem profitiert der Versicherungsnehmer von den Vorteilen der privaten
Krankenversicherung, zu denen neben dem dauerhaft vertraglich garantierten Leistungsumfang beispielsweise auch die freie Wahl
von Ärzten und Krankenhäusern gehören. Im Rahmen der privaten Krankenversicherung sind der Beamte selbst sowie
auch seine Familienmitglieder abgesichert, wobei für jedes Mitglied ein eigenständiger Vertrag mit separaten Prämien
abgeschlossen wird. Ähnlich wie bei Arbeitnehmern beteiligt sich jedoch auch hier der Dienstherr als Arbeitgeber an den
Kosten. Daneben besteht für Beamte die Möglichkeit, Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zu werden und sich dort
als freiwilliges Mitglied zu versichern. Allerdings gibt es hier keine gesonderten Tarife für Beamte.
Möchte der Beamte dennoch nicht in eine private Krankenversicherung wechseln, besteht für ihn die Möglichkeit,
eine private Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Die Kosten hierfür muss er zwar selbst aufbringen,
kann dafür aber seinen Versicherungsschutz entsprechend seiner persönlichen Bedürfnisse zusammenstellen
und die Vorteile von gesetzlicher und privater Krankenversicherung miteinander verbinden.
Sowohl für den vollständigen Wechsel in eine private Krankenkasse als auch vor dem Abschluss einer privaten
Zusatzkrankenversicherung gilt allerdings, dass im Vorfeld ein Versicherungsvergleich durchgeführt werden sollte.
Dies begründet sich damit, dass es sich bei privaten Krankenversicherern um privatwirtschaftlich organisierte
Versicherungsunternehmen handelt. Da diese in Konkurrenz zueinander stehen, jedoch ihre Leistungsangebote und Tarifvarianten
weitestgehend frei gestalten können, kann es zu deutlichen Unterschieden im Hinblick auf Kosten, Leistungen und
Bedingungen kommen.